Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der SEWIS GmbH
1. Allgemeines
- 1.1 Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäften mit unseren Kunden.
- 1.2 An unsere Angebote sind wir innerhalb von 60 Tagen ab Datum gebunden, eine davon abweichende Bindung muss gesondert vereinbart werden.
- 1.3 Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt.
- 1.4 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
2. Lieferung
- 2.1 Die Ware wird auf Kosten des Verkäufers geliefert, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- 2.2 Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Zufahrtsstraße mit einem Lieferwagen mittlerer Größe problemlos befahrbar ist.
- 2.3 Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird; in diesem Falle sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten unseres Kunden zu lagern.
- 2.4 Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung und dgl. sowie von uns oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in jedem Falle nur insoweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen.
- 2.5 Die Ware wird gegen Transportschäden und/oder Transportverluste Lasten des Verkäufers versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzüglich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.
- 2.6 Vom Kunden gewünschte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Derartige Liefertermine in Bestellungen sind jedoch vollkommen unverbindlich und es können hieraus keine Rechtsfolgen abgeleitet werden, es sei denn, der Liefertermin wurde von uns schriftlich als Fixtermin bestätigt.
3. Mängelrüge/ Gewährleistung
- 3.1 Wir leisten Gewähr, dass die Ware ordnungsgemäß ist und gewöhnliche Eigenschaften aufweist; für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn diese schriftlich zugesagt wurden.
- 3.2 Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen kann keine Gewähr geleistet werden.
- 3.3 Angelieferte Ware ist vom Kunden sofort hinsichtlich Menge und Qualität zur Gänze zu untersuchen; hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich, Jedenfalls vor Verarbeitung oder Einbau anzuzeigen. Für den Fall das Mängel an den gelieferten Waren erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, ist der Kunde verpflichtet diesen Mangel unverzüglich schriftlich mit genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Jedwede Veränderung (z.B. Ausbau des beschädigten Teiles) ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, dies bei sonstigem Verlust jeglicher Gewährleistung. Lediglich für den Fall drohender Gefahr bzw. der Gefahr der Schadensvergrößerung, ist der Kunde berechtigt, die notwendigen Schritte zur Vermeidung weiterer Schäden durchzuführen. In diesem Fall ist uns jedoch der angeblich mangelhafte Teil sofort zur Verfügung zu stellen. Unsere Gewährleistung erstreckt sich lediglich auf den Ersatz des mangelhaften Teiles, sämtliche Folgekosten für Aus- und Einbau sowie allfällige Schäden hieraus sind ausdrücklich ausgeschlossen. Nach Ablauf von einem Jahr ab Lieferung der beweglichen Sache, ist jegliche Gewährleistung auch für versteckte, nicht erkennbare Mängel erloschen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
4. Produkthaftung und Schaden Ersatzhaftung
- 4.1 Für von uns zu vertretende Schäden im Rahmen der Produkthaftung sowie für von uns verschuldete Schäden haften wir im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
- 4.2 Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen von Fremdprodukten (Handelsware) enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. Importeurs.
- 4.3 Uns treffen weitere Aufklärungspflichten, insbesondere nicht für Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung. Jeder Kunde wird durch unseren Kundendienst individuell auf die Anlagen eingeschult. Für die ordnungsgemäße Betreuung der Anlagen sind wir nicht verantwortlich.
- 4.4 Die Auftragnehmerin (SEWIS GmbH) wird von der Auftraggeberin aufgrund des gegenständlichen Vertrages damit beauftragt, eine Trinkwasserdesinfektionsanlage der Firma Innowatech Aquadron am Standort zu installieren. Dazu wird seitens der Auftragnehmerin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl das am Standort vorhandene Gebäude wie auch das bestehende Rohrleitungssystem ein Alter von einigen Jahren aufweisen. Der Auftragnehmerin ist nicht bekannt bzw. ist für diese auch nicht feststellbar, ob und allenfalls welche thermischen und/oder chemischen Spülungen u.ä. (zwecks Bekämpfung von Legionellen u.ä.) im genannten Zeitraum durchgeführt wurden. Die Auftraggeberin wird ausdrücklich darauf hingewiesen - sollten derartige thermischen und/oder chemischen Spülungen stattgefunden haben - dass dadurch das vorhandene Rohrleitungssystem unter Umständen bereit vorgeschädigt sein kann. Es liegt ausdrücklich nicht im Auftragsumfang der Auftragnehmerin, das bestehende Rohrleistungssystem auf derartige oder ähnliche Vorschäden zu überprüfen. Die Auftraggeberin wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, das bestehende Rohrleitungssystem vor Auftragsdurchführung durch die Auftragnehmerin auf allfällige Vorschäden zu überprüfen und bei Vorhandensein derartiger Rohrleitungsschäden dies der Auftragnehmerin vorab mitzuteilen; diesfalls ist sodann die weitere Vorgehensweise zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin einvernehmlich festzulegen. Sollte die Auftraggeberin ihrer diesbezüglichen Obliegenheit nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, werden hiermit sämtliche wie auch immer gearteten Ersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Zahlung
- 5.1 Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anders vereinbart ist.
- 5.2 Die Inanspruchnahme von eingeräumten Skonti setzt voraus, dass auch alle früheren, fälligen Rechnungen beglichen sind und ein Skonto schriftlich vereinbart wurde.
- 5.3 Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen; Wechselsteuer, Diskont, Protest und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.
- 5.4 Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt.
- 5.5 Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
- 5.6 . Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- 5.7 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz (ÖNB) sowie die durch das Einschreiten eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts entstehende Kosten in tariflicher Höhe zu verrechnen.
- 5.8 Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der gesamten aushaftenden Forderung zu verlangen; dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden.
- 5.9 Kommt der Kunde der Zahlungsaufforderung gemäß 5.8. trotz Setzung einer achttägigen Nachfrist nicht nach, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte die in unserem Eigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt
- 6.1 Gelieferte Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag.
- 6.2 Der Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern; die Sicherungsübereignung oder Verpfändung solcher Waren sind dem Kunden ebenso wie jegliche andere, nicht dem täglichen Geschäftsbetrieb entsprechende Verfügungen untersagt. Wird von dritter Seite auf Waren, die noch in unserem Eigentumsvorbehalt sind, Exekution geführt oder sonst gegriffen, hat der Kunde uns unverzüglich zu verständigen; allfällige, uns mit der Durchsetzung unserer Ansprüche erwachsende Kosten sind uns vom Kunden zu ersetzen.
- 6.3 Auch bei Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware geht unser Eigentum nicht unter, in diesem Falle gilt als vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht. 6.4. Für den Fall der Be- oder Verarbeitung, sowie für den Fall der Veräußerung, tritt uns der Kunde die hierdurch entstehende Forderung im Umfang unserer Lieferforderung gegen seinen Kunden ab und verpflichtet sich, uns über schriftliche Aufforderung binnen 8 Tagen bekannt zu geben, an wen die Ware geliefert, oder für wen diese Ware be- oder verarbeitet wurde.
7. Erfüllungsort
- 7.1 Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Ort unseres Unternehmenssitzes, Gerichtsstand ist Graz.
- 7.2 Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Einheitskaufrechtes anzuwenden. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt der Restvertrag voll inhaltlich aufrecht. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommende gesetzlich zulässige Bestimmung ersetzt.
- 7.3 Bei Geschäften mit Verbrauchern (Konsumenten) gelten, soweit einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingung gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen, die Jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
8. Datenschutzerklärung
- 8.1 Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass unsererseits jene ihn betreffende (statistische) Daten, welche uns aus der Geschäftsverbindung bekannt werden - mit Ausnahme von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - an Dritte weitergegeben werden können. Zudem sind wir berechtigt, sämtliche relevante Daten des Kunden automationsunterstützt zu verarbeiten.
Stand Jänner 2020